EVENTS
Öffentliche Veranstaltung
Der AI Act – Handlungsbedarf für Unternehmen
Der europäische AI Act erinnert in seiner Struktur stark an die DSGVO: Auch hier gilt eine Übergangsfrist, die viele Unternehmen unterschätzen. Seit August 2024 ist die Verordnung in Kraft, ab Februar 2025 müssen Unternehmen nachweisen, dass Mitarbeitende geschult sind und über die nötigen Kompetenzen im Umgang mit KI verfügen (Art. 4 AI Act). Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Im Vortrag erfahren Sie, welche Schritte jetzt notwendig sind – von der Erstellung eines Modul- und Systemverzeichnisses über die Risikoklassifizierung bis hin zur Dokumentation.