Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bayerische KI-Agentur ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website baiosphere.org.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist im jetzigen Stadium nicht vollständig mit den Anforderungen der Barrierefreiheit vereinbar. Die Bayerische KI-Agentur verpflichtet sich, mit aller Sorgfältigkeit und Mühe die Erfüllung der Barrierefreiheit schnellstmöglich zu implementieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.01.2023 auf Basis einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102′ in Form einer von der Bayerischen KI-Agentur durchgeführten Selbstbewertung erstellt.


Die Erklärung wurde zuletzt am 09.01.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auftreten oder bemerkt werden, so können die Mängel der Bayerischen KI-Agentur per Email mitgeteilt und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte eingeholt werden.


Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen:


Bayerische KI-Agentur

c/o Forum der Zukunft


Museumsinsel 1

80538 München


Tel. 089/2190 994-0

Fax 089/2190 994-99

info@ai-agency.de

Durchsetzungsverfahren

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Landesamt) überwacht nach Maßgabe der nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassenen Durchführungsrechtsakte die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 3 und § 2.


Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit nach § 2 Satz 2 innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung nach Abs. 1 gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind. 2Satz 1 gilt entsprechend, wenn der Nutzer geltend macht, dass sich ein nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Verpflichteter zu Unrecht auf eine Ausnahme nach § 1 Abs. 4 beruft.


Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Alexandrastraße 4

80538 München


Kundenservice

Telefon +49 89 2129-111

Telefax +49 89 2129-1113

E-Mail service@geodaten.bayern.de