Artikel 50 in der Praxis – 12.10.2026
Generative KI gehört zum Arbeitsalltag, von Marketingbildern über Chatbots bis zu automatisierten Veröffentlichungen. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des AI Act direkt für diese Anwendungsfälle; der Code of Practice on Transparency of AI Generated Content (Juni 2026) konkretisiert die Umsetzung. Im Zentrum stehen die Betreiberpflichten nach Art. 50 Abs. 3 und Abs. 4: Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung sind offenzulegen, ebenso Deepfakes und Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, mit Ausnahmen.
Dieses Training übersetzt den Gesetzestext anhand realistischer Fallbeispiele in konkrete Entscheidungen: Wann muss ein Inhalt gekennzeichnet werden? Wer ist verantwortlich, Anbieter oder Betreiber? Die Teilnehmenden lernen, eigene KI Anwendungsfälle einzuordnen, passende Kennzeichnungsmethoden anzuwenden und interne Prozesse aufzusetzen. Sie verlassen das Training mit einem klaren Bild der Transparenzpflichten und einem praktikablen Weg zur Compliance.
Lernziele
Sie können typische KI Anwendungsfälle korrekt einordnen und entscheiden, ob und welche Betreiberpflicht nach Art. 50 Abs. 3 oder Abs. 4 AI Act greift, einschließlich der bestehenden Ausnahmen.
Sie können die Aufteilung der Verantwortung zwischen Anbieter und Betreiber bestimmen und einordnen, wie die Anbieterpflichten nach Art. 50 Abs. 1 und Abs. 2 beim Einkauf von KI-Systemen zu prüfen sind.
Sie planen konkrete erste Umsetzungsschritte: geeignete Kennzeichnungspraktiken auswählen, interne Prozesse zur Erfüllung der Betreiberpflichten Ihrer Organisation aufsetzen und einschätzen, ob eine Unterzeichnung des Code of Practice für Ihre Organisation von Vorteil wäre.
Voraussetzungen: Keine juristische Vorbildung erforderlich. Ein grobes Verständnis des AI Acts sowie eigene Beispiele aus dem Arbeitsalltag mit generativer KI, insbesondere als Betreiber, sind von Vorteil, aber nicht Voraussetzung.
Trainer: Dr. Till Klein, Head of AI Regulation, appliedAI Institute for Europe.
Zielgruppe: Das Training richtet sich an alle, die generative KI als Betreiber einsetzen oder für deren Einsatz verantwortlich sind: Gründerinnen und Gründer, Product- und Marketing-Leads, Compliance- und Datenschutzbeauftragte sowie Kommunikations- und Digitalisierungsteams in Behörden und Kommunen. Für Startups, KMU und den öffentlichen Sektor gleichermaßen geeignet.
Herzlichen Dank an die Community-Partner des Bayerischen KI-Innovationsbeschleunigers für ihre Unterstützung bei der Kommunikation und Verbreitung der Projektangebote: BIHK - Bayerischer Industrie- und Handelskammertag e.V., vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., Bayern Innovativ GmbH, UnternehmerTUM GmbH, Munich Innovation Ecosystem GmbH, fortiss GmbH, German Mittelstand e.V., BAIOSPHERE.
Dieses Training wird im Rahmen des Bayerischen KI-Innovationsbeschleunigers angeboten. Das Projekt wird vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales gefördert. Details: https://innovationsbeschleuniger.bayern/