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Gefördert werden bilaterale Forschungsprojekte in zwei Themenfeldern: Halbleiter sowie KI-basierte Assistenzrobotik. Im KI-Schwerpunkt geht es um Mehrzweckroboter für den anwendungsübergreifenden Einsatz in Gesundheit und Medizin. Genannt werden insbesondere Pflege- und Therapierobotik, soziale und kollaborative Robotik, Robotik im öffentlichen Raum sowie humanoide Roboter. Die Projekte sollen eine hohe Praxisrelevanz besitzen und zu neuen Technologien, Verfahren, Produkten oder Dienstleistungen führen.
Die Förderung soll zugleich die deutsch-koreanische Forschungs- und Technologiekooperation stärken, den Technologiereifegrad der entwickelten Lösungen erhöhen und insbesondere deutschen Unternehmen den Zugang zum koreanischen Markt erleichtern.
Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam im 2+2-Modell
Die Vorhaben müssen als 2+2-Projekte angelegt sein: An jedem Projekt sind mindestens vier und maximal sechs förderfähige Institutionen aus Deutschland und Korea zu beteiligen. Aus jedem Land müssen mindestens ein Unternehmen und eine wissenschaftliche Einrichtung vertreten sein; maximal drei Partner dürfen aus einem Land kommen. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere KMU.
Die Projekte sollen bei Antragstellung auf Vorarbeiten im Bereich Technology Readiness Level (TRL) 3 oder 4 aufbauen und das Potenzial für eine langfristige deutsch-koreanische Kooperation zeigen.
Bis zu eine Million Euro für die deutsche Projektseite
Für die deutschen Projektpartner sieht die Richtlinie in der Regel einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal einer Million Euro je Verbundprojekt und eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten vor. Bei nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten von Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben eine Förderung von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben möglich.
Einreichungsfrist
Das Verfahren ist für deutsche Antragstellende zweistufig. In der ersten Stufe müssen Projektskizzen bis spätestens 4. November 2026 über easy-Online eingereicht werden. Die Frist ist laut Richtlinie keine Ausschlussfrist; später eingehende Skizzen können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Der Skizze muss außerdem ein Letter of Intent aller beteiligten Partner beigefügt werden.