29.01.24, 19:00 Uhr
Auch wenn das europäische KI-Gesetz erst in ca. 2 Jahren in Kraft treten wird, stellen sich bereits jetzt zahlreiche Fragen der Konkretisierung und Umsetzung in die Praxis. Bei der Veranstaltung wird es aber in erster Linie um die Frage gehen, ob der europäische Gesetzgeber tatsächlich einen Weg gefunden hat, um den notwendigen zukunftsfähigen Ausgleich zwischen dem Schutz der Bürgerrechte und der Ermöglichung von Innovation herbeizuführen.
Dabei soll es vor allem um diese Fragen gehen:
- Ist der Ansatz des europäischen Gesetzgebers, KI-Technologien in (abstrakte) Risikoklassen einzuteilen, sinnvoll? Was wäre die Alternative gewesen?
- Wie verhält sich die KI-Verordnung zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die ihrerseits bereits weitreichende Informations- und Transparenzvorgaben für Systeme der automatisierten Entscheidungsfindung enthält, wie der EuGH jüngst festgestellt hat? Welchen Mehrwert bringt die KI-Verordnung gegenüber der DS-GVO?
- Räumt die KI-Verordnung der Selbstregulierung durch Codes of Practice einen zu hohen Stellenwert ein?
- Welche Folgen hat die verzögerte Behandlung der KI-Haftungsrichtlinie?
- Kann die KI-Verordnung – ähnlich wie die DS-GVO für den Datenschutz – zu einem internationalen Goldstandard für die Regulierung der künstlichen Intelligenz werden?